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VGH Bayern, 03.11.2006 - 19 CE 06.1687 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
Anspruch auf eine Abschiebung nach Polen nach § 11 Abs. 2 FreizügG/EU
Jedenfalls bei inhaftierten oder in anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen untergebrachten Ausländern ist es aber nicht ausgeschlossen, dass ihnen ein subjektiver Rechtsanspruch gegen die Ausländerbehörde auf unverzügliche Abschiebung zusteht (so stillschweigend auch VGH München, Beschluss vom 3. November 2006 - 19 CE 06.1687 -, juris, wo einem entsprechenden Antrag eines Ausländers nach § 123 VwGO stattgegeben wurde).Erst wenn die Staatsanwaltschaft (gegebenenfalls nach Verpflichtung durch das Oberlandesgericht) von der Vollstreckung der Maßregel gem. § 456a StPO mit Wirkung zum Zeitpunkt der Abschiebung absieht, hat der Kläger - das Vorliegen der übrigen Abschiebungsvoraussetzungen unterstellt - einen verwaltungsgerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen die Ausländerbehörde, unverzüglich abgeschoben zu werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. November 2011 - 19 CE 06.1687 - juris).